08.11.2021

BEG-Förderung ändert sich zum 01.02.2022 – Einstellung der Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55

Um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen, ändert die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Fördermittel sollen zukünftig gezielt dort eingesetzt werden, wo das CO2-Einsparungspotenzial  am höchsten ist. Damit wird weniger die Förderung von energieeffizienten Neubauten als vielmehr die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen wie z. B. ganzheitliche Sanierungen sowie energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik von Bestandsgebäuden im Fokus stehen.
 
Im Gegenzug entfällt das Förderbudget für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55. Das bedeutet konkret:

•    Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 (einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) bei Neubauten können noch bis 31.01.2022 beantragt werden. Sie entfällt zum 01.02.2022. Wichtig: der Förderantrag muss bis zur Frist 31.01.2022 beantragt werden, auch wenn der Baubeginn erst später ist.

Erforderlich sind die GEG-Berechnung und Einreichung des Antrages gemeinsam mit einem Energie-Effizienz-Experten (Energieberater). Ei-nen Energieberater in Ihrer Nähe finden Sie z. B. auf der Internetplatt-form www.energie-effizienz-experten.de

•    Andere Effizienzhaus-Stufen sowie Gebäudesanierungen werden unverändert gefördert

Bei Fragen steht Ihnen die Energieagentur Ravensburg unter
info@energieagentur-ravensburg.de  oder 0751 – 764 707 0 gerne zur Verfügung.